Entscheidung der GGL ohne Rechtsgrundlage
In Deutschland hat das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz die von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) angeordneten IP-Sperren gegen Casinos für rechtswidrig erklärt.
Das Urteil bezieht sich auf die im Juli 2022 durch die GGL verhängten IP-Sperrungen gegen Casino-Websites ohne deutsche Glücksspiellizenz. Ein internationaler Glücksspiel-Anbieter wehrte sich jedoch juristisch gegen diese Entscheidung und berief sich dabei auf die Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Union – das Recht, grenzüberschreitende Dienste in der EU anbieten zu dürfen.
Sperrungsverfügung war rechtswidrig
Im Oktober 2022 forderte die GGL die wichtigsten Internetprovider in Deutschland auf, die entsprechenden Casino-Webseiten zu sperren. Ein in Rheinland-Pfalz ansässiger Provider weigerte sich, der Sperrungsanordnung Folge zu leisten und legte Klage ein. In der Berufung entschied das Oberlandesgericht zugunsten des Internetproviders.
Das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz begründete sein Urteil gegen die Sperrungsanordnung damit, dass der Internetprovider nicht für das Glücksspielangebot verantwortlich sei. Laut Telemediengesetz (TMG) seien Internetserviceanbieter nicht für fremde Informationen verantwortlich zu machen. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes ist rechtskräftig, kann aber im Hauptverfahren noch gekippt werden.